Bundesverwaltungsgericht: Schreddern von männlichen Küken bleibt erlaubt!

2023-03-31T14:24:04+02:0013. Juni 2019|

Bundesverwaltungsgericht: Schreddern von männlichen Küken bleibt erlaubt! Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst als (noch) rechtmäßig bestätigt! Brutbetriebe dürfen also männliche Küken weiter auf industrielle Weise töten – bis ein alternatives Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei eingeführt ist. Dabei erkannte das Gereicht aber die Grausamkeit des geltenden