„Im Streit um eine Interview-Aussage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat das Bundesverfassungsgericht der AfD Recht gegeben. Seehofer hatte die Partei der dpa gegenüber kritisiert und den Text der Presseagentur dann auf der Internetseite des Ministeriums wiedergegeben. Den Karlsruher Richtern zufolge hat Seehofer damit unzulässigerweise staatliche Ressourcen zur Verbreitung parteipolitscher Aussagen genutzt.“
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