Zu viele Stellvertreter in der Kommunalverwaltung: AfD präsentiert Gesetzentwurf zur Kostenreduktion
Sowohl die bayerische Bezirksordnung als auch die Landkreisordnung ermöglichen die Wahl von mehreren Vertretern des Bezirkstagspräsidenten und des Landrats durch den Bezirks- bzw. Kreistag. Die Zahl der Stellvertreter variiert in den verschiedenen Regierungsbezirken und Landkreisen daher erheblich. Die AfD-Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer sparsamen Kommunalverwaltung in Bayern vorgelegt, der heute im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt wird.
Dazu sagt Katrin Ebner-Steiner, Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion:
„Die Bezirkstagspräsidenten und Landräte in Bayern haben zu viele Stellvertreter. Auch wenn es sich um Ehrenbeamte handelt, ergeben sich aus deren Entschädigungsansprüchen für den Steuerzahler unnötige Belastungen. Zudem besteht der Anschein, dass Parteifunktionären eine Einnahmequelle verschafft werden soll. Für ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln genügen jeweils maximal zwei Stellvertreter. Die AfD-Fraktion fordert daher, die Bezirks- und die Landkreisordnung dahingehend zu ändern, dass jeweils nur noch zwei Vertreter gewählt werden können. Von diesen soll nur einer verpflichtend und der zweite optional sein.“