Bundesverwaltungsgericht: Schreddern von männlichen Küken bleibt erlaubt!

Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst als (noch) rechtmäßig bestätigt! Brutbetriebe dürfen also männliche Küken weiter auf industrielle Weise töten – bis ein alternatives Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei eingeführt ist.

Dabei erkannte das Gereicht aber die Grausamkeit des geltenden Verfahrens indirekt sogar an: Die bisherige Praxis sei „ausgehend von einer damaligen Vorstellungen entsprechenden geringeren Gewichtung des Tierschutzes“ jahrzehntelang toleriert worden. Es gebe derzeit keine Möglichkeit, so das Gericht, das Kükentöten sofort zu untersagen, da von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden könne.

Die Richter setzen für die Zukunft vor allem auf bereits bestehende Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei. Dadurch sollen männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden. Jedes Jahr werden in Deutschland nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 45 Millionen männlicher Küken getötet.

Wir von der AfD setzen uns mit Nachdruck dafür ein, diese grauenvolle Praxis sofort zu beenden! Das Gericht hat die anderen Möglichkeiten zur Geschlechtsbestimmung im Ei anerkannt – diese müssen nun schnellstens umgesetzt werden. Ich stehe für bestmöglichen Tierschutz sowie eine artgerechte und leidfreie Tierhaltung!

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