Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Grunwald,

bei der Abwicklung des Aufbauhilfeprogramms zur Beseitigung der Flutschäden vom Mai/Juni 2013 handelt es sich um eine Aufgabe des Freistaates Bayern. Die Zuständigkeit für das Aufbauhilfeprogramm für Vereine liegt nach Auskunft vom Landratsamt Deggendorf bei der Regierung von Niederbayern. Deswegen wende ich mich an Sie.

Der Deggendorfer Zeitung war zu entnehmen, dass die Fluthilfe, die die Gemeinde nach der Naturkatastrophe von 2013 bekommen hat, zum großen Teil zur Finanzierung des drei Millionen Euro teuren Neubaus der Moschee in Deggendorf (Unterer Sommerfeldweg) verwendet wurde. Die hochwasserbeschädigte alte Moschee war ein Zwei-Familien-Haus in der Rosenstraße. Gesetzlich erlaubt ist nur die Kostenerstattung von bis zu 80 Prozent des zerstörten Gebäudewerts, nicht aber die Bezuschussung eines wesentlichen größeren Neubaus.

Deswegen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch war der Schaden/ Gebäudewert der zerstörten Moschee?
  2. Wie hoch ist der Gebäudewert der neuen Moschee?
  3. Zu wie viel Prozent wurde der Bau der neuen Moschee bezuschusst (Geleistete und noch nicht geleistete Geldbeträge?)
  4. Welche Summe aus dem Fluthilfe-Programm wurde für die neue Moschee bezahlt oder soll noch bezahlt werden?
  5. Wurde Geld aus dem eventuell nicht ausgeschöpften Fluthilfefonds von Bund und Ländern von 2013 für die neue Moschee eingesetzt oder ist das geplant?
  6. Wer ist aktuell Bauherr des Projekts? (Auskunftspflicht gemäß der Vorschrift zum öffentlichen Anbringen eines Bauschildes. Hier greift kein Datenschutz)
  7. Gab es nach dem offiziellen Baubeginn im Mai 2015 Ergänzungen/ Änderungen bei der Baugenehmigung und wenn ja, welche waren das?

 

Hintergrund-Information zu den Fragen:

In Bayern, wo 1,3 Milliarden Euro bereitgestellt waren, wurden bis Juli 2014 nur 300 Millionen an die Geschädigten überwiesen. Allein im Landkreis Deggendorf waren 954 Häuser und Wohnungen bis unters Dach geflutet. 150 Häuser mussten abgerissen werden. Alleine die Flutopfer in Deggendorf erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2013 aus dem von Bund und Ländern finanzierten Fonds 47 Millionen Euro. Laut Angaben von Landrat Bernreiter am 15.8.2013 gegenüber der Presse belaufen sich die Schäden auf insgesamt 507 Millionen Euro. «Wir rechnen mit etwa 1.400 Anträgen auf Fluthilfe», sagte Bernreiter damals. Für Schäden von Privathaushalten oder Unternehmen können Leistungen bis zur Höhe von 80 Prozent gewährt werden. Geschädigte müssen daher in der Regel einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Ebner-Steiner
AfD Kreisverband Deggendorf

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AfD Bayern

Katrin Ebner-Steiner

Mitglied im Landesvorstand

Vorsitzende im Kreisverband Deggendorf